Praxis für Ernährungsberatung und -therapie


 

Ablauf einer individuellen Ernährungsberatung / -therapie (Beispiel)

 

·   Unverbindliches telefonisches Vorgespräch
·   Erstgespräch (60 Minuten) mit ausführlicher Anamnese zu Ernährungs- und Lebensgewohnheiten und Anleitung zur Führung eines Ernährungsprotokolls oder Allergie-Symptom-Tagebuchs
·   Folgegespräche – Analyse des Ernährungsprotokolls oder Allergie-Symptom-Tagebuchs und ggfs. von Laborwerten, Veränderungsmotivation erkunden, Verhaltensänderung reflektieren und umsetzen, Ernährungswissen aufbauen, Erstellen eines Ernährungskonzeptes
·   Abschlussgespräch

 

 

Kosten und Erstattung

 

·  Erstgespräch / Folgegespräch (60 Min.): 80 €

·  Anzahl der Gespräche orientieren sich an der Bezuschussung seitens der Krankenkasse oder an

   Ihren Bedürfnissen

·  Am Ende eines Gesprächs erhalten Sie eine Rechnung

 

 

Die Ernährungsberatung oder -therapie ist grundsätzlich eine Privatleistung.

 

Im Rahmen der Prävention (§20 SGB V) bezuschussen viele Krankenkassen die Ernährungsberatung. Meine Leistungen sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert und damit bezuschussungsfähig.

 

Die ernährungstherapeutische Beratung (§43 SGB V) wird von den Krankenkassen bei Vorlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bezuschusst.

 

Klären Sie bitte vorher mit Ihrer Krankenkasse die Bezuschussung ab. Hierfür benötigt die Krankenkasse eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, die von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt wird, und einen Kostenvoranschlag, den ich Ihnen gern erstelle.

 

 

Praxisraum
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