Ablauf einer individuellen Ernährungsberatung / -therapie (Beispiel)
Kosten und Erstattung
· Erstgespräch / Folgegespräch (60 Min.): 80 €
· Anzahl der Gespräche orientieren sich an der Bezuschussung seitens der Krankenkasse oder an
Ihren Bedürfnissen
· Am Ende eines Gesprächs erhalten Sie eine Rechnung
Die Ernährungsberatung oder -therapie ist grundsätzlich eine Privatleistung.
Im Rahmen der Prävention (§20 SGB V) bezuschussen viele Krankenkassen die Ernährungsberatung. Meine Leistungen sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert und damit bezuschussungsfähig.
Die ernährungstherapeutische Beratung (§43 SGB V) wird von den Krankenkassen bei Vorlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bezuschusst.
Klären Sie bitte vorher mit Ihrer Krankenkasse die Bezuschussung ab. Hierfür benötigt die Krankenkasse eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, die von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt wird, und einen Kostenvoranschlag, den ich Ihnen gern erstelle.